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Personalkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Nach dem Kriterium der Art der Sicherung vom Realkredit oder Kommunalkredit zu unterscheidender Bankkredit.

    2. Formen: a) Ungedeckter Personalkredit, der ohne bes. vereinbarte Sicherungen (Blanko-Kredite) lediglich im Vertrauen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Schuldners gewährt wird;
    b) gedeckter Personalkredit gegen Grundpfandrechte, Pfandrechte an Wertpapieren, Edelmetallen, Münzen und Wechseln, Sicherungsübereignung von Waren u.a. Mobilien, Forderungszession, Bürgschaft oder Mithaftung. Die Sicherheitenwerte bei den gedeckten Personalkrediten reichen i.d.R. nicht aus, um die volle Kreditsumme abzusichern. Es entstehen Blankoanteile.

     

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