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Oderkonto

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Gemeinschaftskonto mit Einzelzeichnungsrecht. Bei dieser Kontoart sind alle Inhaber berechtigt über das Konto zu verfügen. In der Praxis beliebte Form des Privatkontos z.B. für Ehepaare. Es birgt aber auch Risiken, da alle Berechtigten für das gesamte Konto haften.

    Gegensatz: Undkonto.

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