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Steinkohlenbergbau
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Der deutsche Steinkohlenbergbau war bis nach dem zweiten Weltkrieg ein wichtiger Wirtschaftszweig mit hoher energiepolitischer (Wärme, Verstromung) und rüstungspolitischer (Stahlherstellung) Bedeutung. Entsprechend der für den Frieden und den Wohlstand in Europa zentralen Rolle von Kohle und Stahl vereinbarten 1952 Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten die Zusammenarbeit in der Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl). Erst 1957 wurden die EWG und Euratom gegründet. Seit dem Maastricht-Vertrag, in Kraft seit 1992, bildeten die drei supranationalen Gemeinschaften die Erste Säule der Europäischen Union. Der Vertrag über die Montanunion war auf 50 Jahre abgeschlossen und wurde nicht verlängert, so dass er 2002 abgelaufen ist. Seitdem werden für Kohle und Stahl die Vorschriften des EG-Vertrags angewandt.
Die Strukturprobleme im Steinkohlenbergbau machten sich bereits Ende der 50er Jahre bemerkbar. Ausgelöst durch billige Importkohle und preiswertes Erdöl und Erdgas wurde der einheimische Steinkohlenbergbau unrentabel. Es begann das Zechensterben. 1957 gab es in Deutschland 153 Zechen mit insgesamt 607.000 beschäftigten Arbeitnehmern, darunter 384.000 Bergarbeitern unter Tage, 1991 nur noch 26 Zechen mit 122.000 Arbeitnehmern, darunter 65.000 Bergarbeitern, 2006 gab es 8 Zechen mit 35.000 Beschäftigten. 2009 sind noch 6 Zechen in Betrieb.
Mit dem Ersten Verstromungsgesetz von 1965 begann die Förderung der Verwendung von Kohle in Kraftwerken. Mit dem Dritten Verstromungsgesetz 1974 wurde der Kohlepfennig eingeführt. Das Vierte Verstromungsgesetz wurde 1995 wegen Verfassungswidrigkeit des Kohlepfennigs aufgehoben. Das Fünfte Verstromungsgesetz von 1995 leitete den Einstieg in den Ausstieg ein. Für die dauerhafte Stilllegung von Bergbauunternehmen wurden Haushaltsmittel bereit gestellt. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20.12.2007 (BGBl I 3086) sieht für 2018 das vorläufige Ende der subventionierten Förderung der Steinkohle in Deutschland vor. Für 2009 bis 2018 werden noch einmal 13,9 Mrd. Euro Subventionen zur Verfügung gestellt. Allerdings enthält das Gesetz in § 1 II eine Revisionsklausel, wonach die Bundesregierung 2012 einen Bericht vorlegt, auf dessen Grundlage entschieden wird, ob die Steinkohle über 2018 hinaus weiter gefördert wird.
Die Stromgewinnung durch Steinkohle wird in den letzten Jahren unter dem Gesichtspunkt des Klimawandels kritisch gesehen; die Freisetzung von Kohlendioxid soll dadurch eingedämmt werden, dass Emissionsberechtigungen erworben werden müssen, vgl. Emissionshandel. Die Abscheidung von Kohlendioxid ist technisch noch in den Anfängen.
Wegen der stürmischen Entwicklung der Gaspreise wird neuerdings wieder auf den Bau von Kohlekraftwerken gesetzt. Ob dies zu einer Renaissance des dt. Kohlenbergbaus führen wird, ist nicht absehbar.
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