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Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1954 errichtete Institution für unbürokratische und wirtschaftsnahe überbezirkliche Arbeitsvermittlung und überbezirklichen Vermittlungsausgleich; Sitz in Frankfurt a.M.

    Aufgaben:
    (1) Vermittlung von bes. qualifizierten Arbeitsuchenden bestimmter Berufe (Juristen, Volkswirte, Dipl.-Kaufleute, Philologen, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Chemiker, Dipl.-Ingenieure mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung, leitende kaufmännische Angestellte, Angehörige von Lehr-, Bildungs- und Forschungsberufen sowie von sozialen und sozialpädagogischen Berufen, technische Assistenten aller Art, Krankengymnasten und Angehörige der gehobenen haus- und landwirtschaftlichen Berufe);
    (2) Spitzenausgleich von Arbeitskräften für das Bundesgebiet;
    (3) Auslandsvermittlung;
    (4) zentrale und internationale Vermittlung für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

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