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Termingeschäftsfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ist die Eigenschaft von Geschäftspartnern, ein Termingeschäft auf verbindlicher Basis abschließen zu können. Während sie für Kaufleute im Sinn des HGB uneingeschränkt gegeben ist, muss sie für Nicht-Kaufleute durch ausführliche Informationen über die Risiken mittels einer Unterrichtungsschrift hergestellt werden (Termingeschäftsfähigkeit durch Informationen). Das WpHG verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, dem Verbraucher eine informative Unterrichtungsschrift zur Unterschrift vorzulegen, bei Nichteinhaltung sind sie zu Schadenersatz verpflichtet (§§ 37d–g WpHG). Die Unterrichtung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

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