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Vieh- und Fleischwirtschaft, genossenschaftliche

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    besteht bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland und tritt in unterschiedlichen Geschäftsbereichen auf regionalen, dem nationalen und internationalen Märkten auf.

    1. Bedeutung:  Es bestanden nach einem starken Konzentrationsprozess (2011) 99 genossenschaftliche Unternehmen der Vieh- und Fleischwirtschaft in Deutschland, mit 148.000 Mitgliedern, 2.896 Mitarbeitern und einem Umsatz von 4,9 Mrd. Euro. Ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung ist beachtlich; sie umfasst bei den einzelnen Fleischarten zwischen 25 Prozent bis über 30 Prozent des Gesamtmarktvolumens.

    2. Funktion:  Erfassung von Schlachttieren, insbes. Schweinen, Ferkeln und Rindern sowie deren Schlachtung und Zerlegung, Erfüllung der Funktionen im Fleischgroßhandel, der Fleischwarenherstellung und der Nebenproduktverwertung, die Durchführung des Nutzviehhandels, von Zuchtprogrammen sowie des fleischwirtschaftlichen Außenhandels. Die grundsätzliche Funktion der Unternehmen der genossenschaftlichen Vieh- und Fleischwirtschaft besteht letztlich drin, die zersplitterten Marktkräfte der vielen Landwirtschaftsbetriebe zu einem effizienten Marktangebot zusammenzufassen und somit eine gegengewichtige Marktmacht gegenüber der i.d.R. oligopolistischen Nachfragerseite zu bilden.

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