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Verein Deutscher Ingenieure (VDI)

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gegründet 1856; Sitz in Düsseldorf.

    Aufgaben: Pflege der Beziehungen zu den maßgeblichen Einflussbereichen der Technik mit dem Ziel, ein positives Zusammenwirken aller geistigen Kräfte zu erreichen; Förderung der technischen Forschung und Entwicklung; Beratung zuständiger Ministerien und der Öffentlichen Hand; Förderung des fachlichen Erfahrungsaustausches und des allg.  technischen Fortschritts (Tagungen, Arbeitskreis- und Vortragsveranstaltungen); Mitwirkung am Bildungswesen, bes. bei der Ausbildung und Fortbildung der Ingenieure (VDI-Bildungswerk GmbH); Hebung des Ansehens des Ingenieurstandes in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft; Erarbeitung von überbetrieblichen Regeln und Arbeitsblättern durch Ausschüsse der verschiedenen Gliederungen des VDI, die mit Fachleuten aus Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft und Staat besetzt sind: VDI-Richtlinien, VDI-Handbücher.

    Struktur: Regional: 45 VDI-Bezirksvereine (in Regionen zusammengefasst); technisch-wissenschaftlich: 17 VDI-Fachgliederungen und vier Kompetenzenfelder; VDI Beruf und Gesellschaft; dazu: VDI-Verlag GmbH, VDI-Bildungswerk GmbH, VDI-Dienstleistungen GmbH, VDI-Versicherungsdienst GmbH, VDI/VDE-Technologiezentrum Informationstechnik in Berlin, VDI-Technologiezentrum Physikalische Technologien in Düsseldorf; VDI-Ingenieurhilfe e.V.

    Veröffentlichungen: VDI-Nachrichten (wöchentlich), VDI-Z (Zeitschrift für Entwicklung, Konstruktion, Produktion), Zeitschriften Meerestechnik und Umwelt sowie eine Reihe von Fachzeitschriften, Fachberichten, Forschungsberichten und Fachbüchern.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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