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Unterhaltsbilanz
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notwendige Grundlage zur Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens unterhaltspflichtiger Selbstständiger i.w.S. (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler und Gesellschafter von Personengesellschaften und GmbHs mit überschaubarem Personenkreis). Sie wird - je nach Art der vom Unterhaltspflichtigen gewählten Rechnungslegung - aus der Handels- und/oder Steuerbilanz (evtl. auch aus der Einheitsbilanz) unter Berücksichtigung unterhaltsrechtlich gebotener Korrekturen an den verschiedenen Positionen mit entsprechender Gewinnauswirkung entwickelt. Notwendigerweise muss auch die Gewinn- und Verlustrechnung unterhaltsrechtlichen Erfordernissen angepasst werden, was sich wiederum auf die Höhe des Bilanzgewinnes auswirkt. Die Anpassung hat zum Ziel, durch Aufdeckung der stillen Rücklagen in der zu korrigierenden Bilanz Anhaltspunkte für die Abschätzung der potenziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten im Sinn des Unterhaltsrechts zu gewinnen.
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