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Versicherungspool

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Risikogemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu der sich rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Erst- und Rückversicherer zusammenschließen, um für bes. große oder unausgeglichene Risiken eine breitere versicherungstechnische Grundlage zu schaffen.

    2. Merkmale: Die Mitglieder verpflichten sich, bestimmte Risiken nur im Rahmen des Versicherungspools zu zeichnen. Sie bringen diese Risiken unter Aufrechterhaltung ihrer geschäftlichen Selbstständigkeit gegen Provision in den Versicherungspool ein. An dem Gewinn oder Verlust des Versicherungspools ist jeder Versicherer gem. seiner Quote beteiligt. Zur weiteren Risikoverteilung werden häufig Rückversicherungen abgegeben oder genommen.

    3. Arten: Poolarten sind a) Mitversicherungspools, bei denen alle Mitglieder mit ihren Anteilen als Erstversicherer auftreten, und

    b) Rückversicherungspools, bei denen Erstversicherer die Risiken zeichnen und diese dann in Form der Rückversicherung an die beteiligten Poolversicherer verteilen.

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