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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Tenderverfahren einer Zentralbank, bei dem deren Geschäftspartner Betrag sowie Zinssatz des Geschäfts bieten, das sie mit der Zentralbank tätigen wollen.

    Anders: Mengentender.

    2. Zuteilungsverfahren: Bei Z. kann die Zentralbank die Zuteilung entweder zu einem einheitlichen oder zu mehreren Zinssätzen vornehmen. Bei der Zuteilung zu einem einheitlichen Bietungszinssatz (holländisches Verfahren) erfolgt die Zuteilung bei allen zum Zuge kommenden Geboten zum marginalen Preis bzw. Zinssatz (d.h. demjenigen Zinssatz, bei dem der gesamte Zuteilungsbetrag ausgeschöpft wird). Bei einer Zuteilung nach dem amerikanischen Zuteilungsverfahren erfolgt die Zuteilung zu den individuell gebotenen Preisen bzw. Zinssätzen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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