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Revision von Vorratsaktien vom 01.02.2018 - 17:19
Vorratsaktien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verwertungsaktien. Verwaltungsaktien, die von einem Konsortium oder einem anderen Dritten zur Verwertung im Interesse der AG gehalten werden, z.B. um sie der Belegschaft zum Erwerb (Belegschaftsaktien) anzubieten.
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