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Voranmeldungszeitraum
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1. Begriff: bei der Umsatzsteuer der Zeitraum, für den ein Unternehmer seine neu entstandene Umsatzsteuerschuld jeweils dem Finanzamt hat durch Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung anzumelden hat. Jede Umsatzsteuervoranmeldung bezieht sich auf einen Voranmeldungszeitraum; nach Abschluss des Kalenderjahres folgt dann eine Endabrechnung über die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr durch Abgabe der USt-Jahreserklärung.
2. Relevanter Zeitraum: Der Voranmeldungszeitraum ist wie folgt festgelegt:
(1) grundsätzlich Kalendervierteljahr (§ 18 I UStG);
(2) Kalendermonat, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7500 Euro beträgt; außerdem ist auch im Erstjahr der unternehmerischen Betätigung, also bei neu eröffneten Unternehmen, der Voranmeldungszeitraum stets der Kalendermonat;
(3) Befreiung von der Voranmeldungsabgabe und der damit verbundenen Vorauszahlungspflicht (§ 18 II UStG) ist möglich, wenn die Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1000 Euro betragen hat; in diesem Fall müssen gar keine Umsatzsteuervoranmeldungen, sondern nur noch eine USt-Jahreserklärung abgegeben werden.
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