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Tagessatz
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Betrag zur Berechnung der Geldstrafe. Höhe der Geldstrafe wird nach dem Tagessatz-System bestimmt:
(1) Festsetzung der Zahl der Tagessätze entsprechend der Tatschuld des Täters;
(2) Festsetzung der Tagessatzhöhe. Höhe des Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, wobei es i.d.R. von dem Nettoeinkommen auszugehen hat, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte; ein Tagessatz wird auf mind. 1 Euro und höchstens 5.000 Euro festgesetzt (§ 40 StGB), zu gesetzgeberischen Bestrebungen, den Tagessatz bei TOP-Verdienern anzuheben, s. Geldstrafe. Die Zahl der Tagessätze beträgt mind. fünf, höchstens 360; möglich aber bis 720 Euro (§ 54 II StGB).
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