Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zahnarzt vom 08.06.2009 - 11:08
Zahnarzt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ärztlicher Beruf. Zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt die zahnärztliche Prüfung. Regelung im Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde i.d.F. vom 16.4.1987 (BGBl I 1225). Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26.1.1955 (BGBl I 37) m.spät.Änd.
Vgl. auch Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon