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Revision von Wechselnehmer vom 14.06.2008 - 13:59
Wechselnehmer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Remittent; derjenige, an den oder an dessen Order der Wechselbetrag gezahlt werden soll. Die Angabe des Wechselnehmers im Wechseltext ist unbedingtes Erfordernis für die Gültigkeit des gezogenen Wechsels und des Solawechsels. Der Wechselnehmer kann mit dem Aussteller identisch sein (Wechsel an eigene Order).
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