Solawechsel
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Ausführliche Definition
eigener Wechsel, Eigenwechsel; Wechsel, bei dem sich der Wechselaussteller selbst zur Zahlung einer Geldsumme verpflichtet.
Gegensatz: gezogener Wechsel (Tratte).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Es handelt sich hierbei um einen eigenen Wechsel, der auch Solawechsel genannt wird. Im Gegensatz zum gezogenen Wechsel enthält der Solawechsel lediglich das Versprechen des Ausstellers, an einen genannten Wechselnehmer zu zahlen. Es fehlt der …
Der Wechsel ist eine Urkunde, ein schuldrechtliches Wertpapier, das ein Zahlungs versprechen enthält. Man unterscheidet eigene Wechsel (Solawechsel) und gezogene Wechsel (Tratte). Mit dem eigenen Wechsel verpflichtet sich der Aussteller des …
Der Wechsel ist eine Urkunde, ein schuldrechtliches Wertpapier, das ein Zahlungsversprechen enthält. Man unterscheidet eigene Wechsel (Solawechsel) und gezogene Wechsel (Tratte). Mit dem eigenen Wechsel verpflichtet sich der Aussteller des …
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