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Wertrecht-Anleihe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wertschriften-Anleihe; stücklose Anleihe des Bundes und seiner Sondervermögen; 1972 erstmalig emittiert. Der gesamte Anleihebetrag wird bei den Wertrecht-Anleihen auf den Namen einer Wertpapiersammelbank im Bundesschuldbuch eingetragen; entsprechend auch als Bucheffekten bezeichnet. Die entstandene Sammelschuldbuchforderung bildet die Grundlage für den Wertpapiergiroverkehr. Durch Übertragung von Anteilen an der Sammelschuldbuchforderung werden Einzelrechte aus der Wertrecht-Anleihe gehandelt. Der Anleger erhält üblichen Depotauszug von seiner Bank, der seinen Miteigentumsanteil am Girosammelbestand ausweist. Für den Anleger entfällt die Möglichkeit des Erwerbs im Rahmen des Tafelgeschäfts und die private Aufbewahrung, Wertrechte.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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