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Wechselreiterei
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Austausch von Gefälligkeits-Akzepten, die Personen oder Unternehmen gegenseitig auf sich ziehen, um sich dadurch liquide Mittel zu verschaffen (z.B. durch einen Diskontkredit). Da hier kein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegt, handelt es sich um reine Finanzwechsel, die auch als Reitwechsel bezeichnet werden. Werden bei Fälligkeit wieder neue Wechsel ausgestellt und zum Diskont gegeben, um mit diesen ausgezahlten Kreditmitteln die Wechselverbindlichkeiten aus den alten Wechseln zu erfüllen, kann es sich um einen Betrug handeln, wenn tatsächlich mangelnde Zahlungsfähigkeit vorliegt (§ 263 StGB).
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