Zitierfähige Version
- Revision von Tilgungsrate vom 19.02.2018 - 14:45
- Revision von Tilgungsrate vom 21.12.2017 - 16:50
- Revision von Tilgungsrate vom 05.02.2013 - 17:48
- Revision von Tilgungsrate vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Tilgungsrate vom 02.03.2010 - 11:05
- Revision von Tilgungsrate vom 22.02.2010 - 10:26
- Revision von Tilgungsrate vom 19.10.2009 - 10:16
- Revision von Tilgungsrate vom 22.06.2009 - 16:22
- Revision von Tilgungsrate vom 14.06.2008 - 13:00
Tilgungsrate
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Betrag, der zur Tilgung einer Schuld, die nicht auf einmal im Gesamtbetrag zurückgezahlt wird, fortlaufend innerhalb bestimmter Zeitabschnitte (jährlich, vierteljährlich, monatlich) an den Kreditgeber zu zahlen ist.
Tilgungsrate und Zinsbetrag ergeben zusammen die Annuität.
Finanzplanung: Bei Aufstellung des Finanzplanes einer Unternehmung sind die im Planabschnitt fälligen Tilgungsraten zu berücksichtigen. Deckung erfolgt meist aus verdienten Abschreibungen, wobei zwischen buchmäßigen Abschreibungen und (über den Preis verkaufter Erzeugnisse) tatsächlich eingehenden Abschreibungsgegenwerten zu unterscheiden ist.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon