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- Revision von Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) vom 19.02.2018 - 16:17
- Revision von Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) vom 19.10.2017 - 17:47
- Revision von Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) vom 28.01.2013 - 11:45
- Revision von Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) vom 08.06.2009 - 11:00
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz in Karlsruhe.
Träger: Bundesrepublik Deutschland und die Länder (ausgenommen: Hamburg, Saarland und die fünf neuen Bundesländer).
Aufsichtsbehörde: Bundesminister der Finanzen (BMF).
Aufgabe: Durchführung einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer der an der Anstalt beteiligten Arbeitgeber (außer den genannten Trägern kommunale Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger sowie zahlreiche andere Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt ist).
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