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Zeichnungsbedingungen
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Emissionsbedingungen; nähere Modalitäten einer Neu-Emission hinsichtlich Nominalzinsfuß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Zeichnungsbedingungen werden meist in einem Prospekt, einer Zeichnungseinladung, auch in der Presse, bekannt gegeben.
Vgl. auch Zeichnen.
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