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Zinsen-und-Lizenzgebühren-Richtlinie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3.6.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedsstaaten. 1. Begriff: EG-Richtlinie zur (partiellen) Steuerharmonisierung der Unternehmensbesteuerung.

    2. Inhalt: Die Richtlinie schreibt vor, dass seit dem 1.1.2004 für Zinszahlungen und Lizenzgebühren, die innerhalb eines europäischen Konzerns grenzüberschreitend geleistet werden, im Herkunftsland der Zahlung keinerlei Steuern, bes. keine Quellensteuern, mehr erhoben werden dürfen. Dadurch wird im Grundsatz das in den Doppelbesteuerungsabkommen übliche Prinzip, dass Zinsen und Lizenzgebühren nur im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden dürfen, zu einem Grundsatz des europäischen Gemeinschaftsrechts erhoben.

    Problematische Aspekte:
    (1) Regelung gilt nur für Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen, nicht aber zwischen einander fremden Unternehmen.
    (2) Zum Konzern (bzw. zum Bereich der verbundenen Unternehmen) werden nur die unmittelbar verbundenen Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften, nicht jedoch Enkelgesellschaften derselben Obergesellschaft gezählt.

    3. Eine Umsetzung in deutsches Recht ist nur in wenigen Punkten erforderlich, da die Nichtbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren in den genannten Fällen in Deutschland i.d.R. schon durch entsprechende Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen gesichert ist. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch § 50g EStG, der gemäß dem Art. 1 Nr. 3 EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz vom 2.12.2004 (BGBl. I 3112) eingefügt wurde.

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