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Revision von Zinsschein vom 14.06.2008 - 14:13
Zinsschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Coupon; festverzinslichen Wertpapieren beigefügte rechtlich selbstständige Urkunde, die zur Erhebung der fälligen Zinsen dient; zusammengestellt in einem Zinsbogen. Die Zinsscheine enthalten den Namen des Ausstellers, Zinssatz und -betrag, Nennbetrag des Stückes, Ausstellungsdatum und -ort sowie Stück- und Zinsscheinnummer.
Vgl. auch Coupon.
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