Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Nationaler Allokationsplan (NAP) vom 30.06.2009 - 17:23
Nationaler Allokationsplan (NAP)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemäß der Emissionshandelsrichtlinie vom 3.10.2003 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, nationale Allokationspläne zur Umsetzung des klimapolitischen Instrumentes zu verabschieden. Sie bestimmen die Gesamtmenge der zu vergebenen Zertifikate (Makroplan) als auch deren Verteilung auf Ebene der Tätigkeitsbereiche sowie auf Ebene der Anlagen (Mikroplan). 2005-2007 erfasste der Emissionshandel in Deutschland rund 1.850 Anlagen, die für rund 55 Prozent der CO2 Emissionen in Deutschland verantwortlich sind. Der Nationale Allokationsplan 2008-2012 für die Bundesrepublik Deutschland (NAPII) gilt für die zweite Handelsperiode und behandelt auch Sektoren, die nicht zum Emissionshandel verpflichtet sind. Gegenüber der ersten Handelsperiode wurde die Gesamtmenge vergebener Zertifikate um 57 Mio. Tonnen CO2 gekürzt und rund 90 Prozent statt zuvor 100 Prozent der Zertifikate den Unternehmen kostenlos zugeteilt. (Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon