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Versicherungsbetrug
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Betrug zum Nachteil von Versicherungsunternehmen durch Versicherungsnehmer oder Dritte mit dem Ziel, einen nicht gegebenen Versicherungsschutz zu erlangen, eine dem Grunde und / oder der Höhe nach unberechtigte Schadenersatzforderung geltend zu machen oder eine niedrigere Versicherungsprämie zu zahlen. Das betrügerische Verhalten beginnt mit bewusst unrichtigen Angaben bei der Antragstellung und reicht bis zu Manipulationen im Zusammenhang mit Schäden. – 2. Folgen: a) für die Versicherungswirtschaft: Es wird angenommen, dass der deutschen Versicherungswirtschaft durch Versicherungsbetrug jährlich ein Schaden von rund 4 Mrd. Euro entsteht. Im Bereich der Kfz-Versicherung sind nach Schätzungen 10 Prozent aller Schadenmeldungen als betrügerisch einzustufen.
b) für den Betrüger:
(1) strafrechtliche Konsequenzen: Geld- oder Freiheitsstrafen;
(2) privatrechtliche Konsequenzen: Verlust des Versicherungsschutzes, Regress- und Schadenersatzansprüche. – 3. Gegenmaßnahmen: a) Auf Verbandsebene: Am 1.12.2002 hat die vom GDV gegründete Abteilung „Kriminalitätsbekämpfung/Geldwäsche“ ihre Tätigkeit aufgenommen. Aufgaben: Koordination der spartenübergreifenden Aktivitäten zur Betrugsbekämpfung, Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ermittlungsbehörden.
b) Auf Versichererseite: Intensivierung der Schulung der Mitarbeiter zur Betrugserkennung, Beauftragung externer Fachleute (Sachverständige, Ermittler), Einsatz spezieller Technik zur Erkennung betrugsverdächtiger Vorgänge.
b) für den Betrüger:
(1) strafrechtliche Konsequenzen: Geld- oder Freiheitsstrafen;
(2) privatrechtliche Konsequenzen: Verlust des Versicherungsschutzes, Regress- und Schadenersatzansprüche. – 3. Gegenmaßnahmen: a) Auf Verbandsebene: Am 1.12.2002 hat die vom GDV gegründete Abteilung „Kriminalitätsbekämpfung/Geldwäsche“ ihre Tätigkeit aufgenommen. Aufgaben: Koordination der spartenübergreifenden Aktivitäten zur Betrugsbekämpfung, Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ermittlungsbehörden.
b) Auf Versichererseite: Intensivierung der Schulung der Mitarbeiter zur Betrugserkennung, Beauftragung externer Fachleute (Sachverständige, Ermittler), Einsatz spezieller Technik zur Erkennung betrugsverdächtiger Vorgänge.
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