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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus dem Internationalen Steuerrecht: Eine der Standardmethoden zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns. Die Methode beruht auf dem Gedanken, dass ein Unternehmer, um langfristig am Markt bestehen zu können, mind. seine Kosten plus einen für diese Branche als Eigenkapitalverzinsung angemessenen Gewinnzuschlag erwirtschaften muss, da er sonst langfristig entweder insolvent werden oder seine Tätigkeit wegen mangelnder Rentabilität einstellen müsste. Daher ist die Schlussfolgerung berechtigt, dass auch innerhalb eines Konzerns ein Unternehmen von einem verbundenen Unternehmen Preise verlangen muss, die mind. seine Kosten und einen angemessenen Gewinnaufschlag enthalten; daher erklärt sich der Gedanke, dass man mit dieser Methode Schätzwerte für einen Preis, den auch fremde Dritte untereinander vereinbaren würden, selbst dann finden kann, wenn das konkrete Produkt nicht auf dem freien Markt, sondern nur zwischen den Unternehmen des Konzerns gehandelt wird. - Vgl. auch Wiederverkaufspreismethode, Preisvergleichsmethode.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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