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Erdrutsch
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1. Begriff: Naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Gehört damit zu den Elementargefahren. Schäden durch Erdrutsch sind i.d.R. in der erweiterten Elementarschadenversicherung versicherbar.
2. Probleme: Die Abgrenzung des Begriffs „naturbedingt“ ist wie bei Erdsenkung schwierig, da Kulturlandschaften von Menschenhand gestaltet sind. Z.B. hat der Mensch im Laufe der Zeit Bergwald abgeholzt, was zu einem erhöhten Erdrutschrisiko führt.
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