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Meldejahresschaden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Schaden, der einem Versicherungsunternehmen in einem Kalenderjahr gemeldet wurde, und zwar unabhängig davon, ob er auch in dem entsprechenden Kalenderjahr eingetreten ist.

    2. Merkmale: Meldejahresschäden setzen sich aus den Geschäftsjahresschäden und den Spätschäden zusammen.

    3. Bedeutung: Als Kennziffer beschreibt die Zahl der Meldejahresschäden die Arbeitslast der Schadenabteilungen in dem betreffenden Kalenderjahr.

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