Meldejahresschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Schaden, der einem Versicherungsunternehmen in einem Kalenderjahr gemeldet wurde, und zwar unabhängig davon, ob er auch in dem entsprechenden Kalenderjahr eingetreten ist.
2. Merkmale: Meldejahresschäden setzen sich aus den Geschäftsjahresschäden und den Spätschäden zusammen.
3. Bedeutung: Als Kennziffer beschreibt die Zahl der Meldejahresschäden die Arbeitslast der Schadenabteilungen in dem betreffenden Kalenderjahr.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
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Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
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Value at Risk (VaR)
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