Meldejahresschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Schaden, der einem Versicherungsunternehmen in einem Kalenderjahr gemeldet wurde, und zwar unabhängig davon, ob er auch in dem entsprechenden Kalenderjahr eingetreten ist.
2. Merkmale: Meldejahresschäden setzen sich aus den Geschäftsjahresschäden und den Spätschäden zusammen.
3. Bedeutung: Als Kennziffer beschreibt die Zahl der Meldejahresschäden die Arbeitslast der Schadenabteilungen in dem betreffenden Kalenderjahr.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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