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Revision von datenschutzrechtlicher Hinweis vom 07.04.2011 - 14:15
datenschutzrechtlicher Hinweis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Darlehensverträge müssen einen datenschutzrechtlichen Hinweis enthalten: Die Bank verarbeitet und nutzt die von den Darlehensnehmern erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung.
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