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Grundvermögensbewertung
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Die Grundvermögensbewertungsverordnung (GrBewV) ist die Verordnung zur Durchführung der §§ 182, 183 und 184 des Bewertungsgesetzes.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung der Bewertung ist die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ermächtigt worden, durch eine Rechtsverordnung die Einzelheiten der Wertermittlung typisierend zu regeln (§ 199 BauGB). Dies gilt für die Anwendung gleicher Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrswerte und für die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte.
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