Zitierfähige Version
Lärmschutzverordnung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Lärmschutzverordnung vom 12.6.1990; (BGBl. I S. 1036) zur Festsetzung der Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche. Mit der Verordnung sind die von den Verwaltungen zu beachtenden Immissionsgrenzwerte festgelegt, wobei die gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz berücksichtigt wurden. Nachfolgende Grenzwerte dürfen beim Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen nicht überschritten werden.
Grenzwerte in Dezibel (A)
| Tag | Nacht |
in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen | 57 | 47 |
in reinen und allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten | 59 | 49 |
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten | 64 | 54 |
in Gewerbegebieten | 69 | 59 |
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon