Zitierfähige Version
Mietermodernisierung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Seit 1981 haben auch Mieter von Wohnungen die Möglichkeit, Bausparmittel gemäß § 2 WoPG prämien- und steuerbegünstigt für bauliche Maßnahmen zur Modernisierung der von ihnen angemieteten Wohnungen einzusetzen.
Grundlage sollte dabei eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter sein, in der die geplanten Maßnahmen detailliert beschrieben werden und der Vermieter seine Zustimmung zu deren Durchführung gibt. Eine entsprechende Mustervereinbarung ist vom Bundesjustizministerium herausgegeben worden. Werden anlässlich einer Mietermodernisierung Bauspardarlehen eingesetzt, hat ebenfalls eine entsprechende Sicherstellung zu erfolgen, d.h. der Vermieter müsste bei der Sicherheitenstellung mitwirken.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon