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nicht überbaute Fläche

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nicht überbaute Flächen eines Grundstücks sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und so zu unterhalten, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Dies ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt (z.B. nach § 9 I BauO NRW).

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