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Zulässigkeit von Bauvorhaben
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Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist im Baugesetzbuch wie folgt geregelt:
§ 29 BauGB | Begriff des Vorhabens |
§ 30 BauGB | Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes |
§ 31 BauGB | Ausnahmen und Befreiungen |
§ 32 BauGB | Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarf, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen |
§ 33 BauGB | Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung |
§ 34 BauGB | Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile |
§ 35 BauGB | Bauen im Außenbereich |
§ 36 BauGB | Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde |
§ 37 BauGB | Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder |
§ 38 BauGB | Bauliche Maßnahmen aufgrund von anderen Gesetzen |
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