Überschuldungsstatistik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zur Darstellung und Bewertung der Überschuldung privater Personen wird aufgrund des Überschuldungsstatistikgesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3083) eine Bundesstatistik durchgeführt. Sie wird jährlich, erstmals für 2011, für das vorangegangene Jahr vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet. Erstmals 2014 wird die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht geben.
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