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Dodd-Frank Act
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genauer: Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act; ein Bundesgesetz in den USA, welches der Finanzmarktstabilisierung nach der Finanzkrise von 2007-2009 dienen soll. Es ist nach dem damaligen Vorsitzenden des Senatsausschusses für Banken – Christopher J. Dodd – und dem ehemaligen Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses – Barney Frank – benannt. Das Gesetz wurde im Jahr 2010 von Präsident Barack Obama unterschrieben. Ziel ist es, die Banken stärker zu regulieren, die Risikofreude der Banken zu dämpfen und Schieflagen von Finanzunternehmen, die wie in der letzten Finanzkrise aufgrund der Too-big-to-fail-Problematik vom Staat gestützt werden müssen, zukünftig zu verhindern.
Das Gesetz besteht aus insgesamt 16 Kapiteln: Zu den wesentlichen finanzmarktrelevanten Regelungsbereichen gehören
(1) Etablierung eines Rats zur Überwachung der Stabilität des US-amerikanischen Finanzmarktes und zur Koordinierung der Aktivitäten der Finanzmarktaufsichtsbehörden des Bundes (Financial Stability Oversight Council). Dieser kann u.a. Finanzdienstleistungsunternehmen außerhalb des Bankensektors unter die Aufsicht der US-amerikanischen Zentralbank stellen.
(2) Ermächtigung, systemrelevante Finanzdienstleistungsunternehmen unter Zwangsverwaltung zu stellen und geordnet abzuwickeln, wenn diese in finanziellen Schwierigkeiten sind.
(3) Etablierung der Aufsicht über Vermögensverwalter von nicht für den öffentlichen Vertrieb in den USA zugelassenen Anlagefonds (z.B. Hedgefonds, Private Equity Fonds, etc.) durch die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde des Bundes (Securities and Exchange Commission).
(4) Schaffung eines für die Überwachung (die Aufsicht bleibt in den Bundesstaaten) von bestimmten Versicherungen zuständigen Büros (Federal Insurance Office) innerhalb des Bundesfinanzministeriums (U.S. Department of the Treasury). Das Büro kann u.a. dem Financial Stability Oversight Council empfehlen, eine Versicherung zusätzlich unter die Aufsicht der US-amerikanischen Zentralbank zu stellen.
(5) Eingriffe in die Finanzmarktstruktur, durch Erlass eines Moratoriums für die staatliche Einlagensicherungsgesellschaft (Federal Deposit Insurance Corporation), bestimmte Einlagen von Finanzdienstleistern zu versichern, durch Verschärfung der aufsichtsbehördliche Regulierung von Banken, Sparkassen und deren Holdinggesellschaften etwa durch Beschränkungen des Eigenhandels und des Sponsorings von Investitionen in Hedgefonds oder Private Equity Fonds für Banken (Volcker-Rule), intensiver Aufsicht über Tochtergesellschaften, die über keine Bankenlizenz verfügen, oder Limitierung von Risiken aus Derivaten und Wertpapierleihgeschäften.
Daneben enthält der Dodd-Frank-Act neben Bestimmungen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zum Verbraucherschutz auch eine Regelung, durch die die Finanzierung von ethisch fragwürdigen Rohstoffabbaumethoden in Entwicklungsländern verhindert werden soll.
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