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Einkommensprognose
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Die Kreditwürdigkeitsprüfung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss sicherstellen, dass der/die Darlehensnehmer in der Lage sind, den Immobiliarkredit jetzt und in Zukunft aus ihrem laufenden Einkommen zurückzuzahlen. Dies ist anhand einer zuverlässigen Einkommensprognose zu prüfen. Es muss also eine genaue Lebensphasenbetrachtung für jeden Schuldner erfolgen. Falls die Darlehenslaufzeit über den Renteneintritt hinausgeht, müssen auch die voraussichtlichen Alterseinkünfte einer Überprüfung standhalten. Für jedes Gespräch wird ein Beratungsprotkoll erstellt. Die Beratung muss alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das Kreditinstitut legt damit schriftlich fest, dass sie den/die Darlehensantragssteller geprüft hat und für kreditwürdig hält.
Das Hauptaugenmerk liegt also auf dem Einkommen und der zuverlässigen Einkommensprognose. Der Wert der beliehenen Immobilie darf nicht als exklusiver Sicherheitsfaktor herangezogen werden.
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