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Abbrucherlöse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schrotterlöse; Erlöse, die bei der Veräußerung nicht mehr verwendbarer Vermögensgegenstände erzielt werden. Abbrucherlöse sind je nach Zuordnung des verschrotteten Vermögensgegenstandes Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge oder außerordentliche Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)). Treten Abbrucherlöse im Zusammenhang mit aktivierten Abbruchkosten auf, wird eine Saldierung für zulässig angesehen.

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