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Abfärbetheorie
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Infektionstheorie, Abfärberegelung; die gesetzlich normierte Auffassung (§ 15 III Nr. 1 EStG), dass auch nur einige wenige gewerbliche Einkünfte bei einer Personengesellschaft dazu führen, dass die Einkünfte dieser Gesellschaft einkommen- und gewerbesteuerlich in vollem Umfang allesamt als gewerbliche Einkünfte gelten. Dabei genügen geringfügige gewerbliche Einkünfte (3 Prozent der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich der Maximalbetrag von 24.500 Euro im Veranlagungszeitraum sind unschädlich, FG München 27.08.2014, Az. VIII R 6/12), um auch alle übrigen Einkünfte zu gewerblichen umzuqualifizieren.
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