Zitierfähige Version
Abzugsverfahren
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
früheres Verfahren des Umsatzsteuerrechts, durch das bei bestimmten Umsatzgeschäften dem Leistungsempfänger die Pflicht auferlegt wurde, die auf die bezogene Leistung entfallende Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers vom Rechnungsbetrag einzubehalten und für dessen Rechnung ans Finanzamt abzuführen, sodass dem leistenden Unternehmer vom Rechnungsbetrag nur das Nettoentgelt ausgezahlt werden durfte. Rechtsgrundlage waren die §§ 51–58 UStDV.
Das Abzugsverfahren wurde 2002 durch das sog. Reverse-Charge-Verfahren ersetzt. Der entscheidende rechtliche Unterschied zu heute war, dass unter der Geltung des Abzugsverfahrens der Leistungsempfänger für die Zahlung einer Steuerschuld zu sorgen hatte, die rechtlich aber weiterhin die Schuld seines Geschäftspartners geblieben war. Dagegen ist heutzutage unter der Geltung des Reverse-Charge-Verfahrens der inländische Leistungsempfänger selbst der Steuerschuldner, der ausländische Unternehmer kann also von der dt. Finanzverwaltung nicht mehr in Anspruch genommen werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon