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Revision von Additivitätsprinzip vom 28.01.2013 - 17:08
Additivitätsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
besagt, dass auf einem vollkommenen Markt (Kapitalmarkt) der Marktwert eines Unternehmens unabhängig davon ist, in welcher Zusammensetzung von Teilströmen das Unternehmen den Gesamtzahlungsstrom dem Markt anbietet. Der Marktwert des Unternehmens ist immer eine lineare Verknüpfung der Marktwerte der Teilströme.
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