Zitierfähige Version
Änderungsvereinbarung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Wird eine Baufinanzierung nach Vertragsablauf fortgesetzt, müssen individuelle Anpassungen (über die Zinsanpassung hinaus) entweder mit einer Änderungsvereinbarung oder einem neuen Darlehensvertrag vereinbart werden. Die schriftlich abgefasste Änderungsvereinbarung wird als Ergänzung zum bisherigen Darlehensvertrag hereingenommen und muss selbstverständlich von allen Darlehensnehmern unterschrieben werden. Durch eine Änderungsvereinbarung können folgende Vertragsbestandteile geregelt werden:
- Änderung der Ratenhöhe (Erhöhung/ Reduzierung nach Sondertilgung ohne Verlängerung der Laufzeit),
- Änderung der Zahlungsweise bzw. Zahlungstermine (monatlich/ vierteljährlich),
- Änderung der Zinsbindungsfrist (ohne Verlängerung der ursprünglichen Darlehenslaufzeit),
- vorzeitige Tilgung (Löschung tilgungsfreier Jahre),
- Wechsel der Tilgungsart (annuitätisch/ endfällig),
- Änderung der Rückzahlungsvereinbarung bei endfälligen Darlehen.
Alle darüber hinausgehenden Vertragsveränderungen sind mittels eines neuen Darlehensvertrages zu vereinbaren und werden dann neu entschieden. Da eine Vertragsänderung Auswirkungen auf die Refinanzierung haben kann, kann diese nur durch einen Kompetenzträger und nicht im Back-Office genehmigt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon