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AfDB

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Abk. für African Development Bank (AfDB); gegründet 1964 in Khartum; Geschäftsaufnahme 1966. Die anfangs durch afrikanische Staaten gegründete AfDB öffnete sich später auch für nicht regionale Mitglieder (europäische Staaten, Kanada, USA, Japan, China, Südkorea, Indien, Brasilien, Argentinien, Saudi-Arabien und Kuwait). Mitglieder der AfDB sind 53 afrikanische und 24 nicht afrikanische Staaten.

    2. Ziele: nachhaltige Armutsbekämpfung, wirtschaftliche Entwicklung und sozialer Fortschritt der Mitgliedsländer durch Unterstützung bei Entwicklungshilfeprojekten, Harmonisierung nationaler Entwicklungsstrategien.

    Schwerpunkte der Kreditvergabe: Agrar-, Transport-, Energie- und Exportsektoren.

    3. Abteilungen der ADB: Afrikanischer Entwicklungsfonds (African Development Fund, AfDF), 1973/74 zur Gewährung von finanziellen Hilfen in Form von Zuschüssen und günstigen Krediten an bes. arme afrikanische Länder gegründet; der Nigerianische Treuhandfonds (Nigeria Trust Fund, NTF), 1976 als spezieller Fonds mit Mitteln der Republik Nigeria gegründet.

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