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Agrargemeinschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In Österreich eine zweckgebundene Sach- und Personengemeinschaft, welche – basierend auf urkundlichen oder gewohnheitsrechtlichen Ursprüngen – als historisch gewachsene Nutzungsgemeinschaft landwirtschaftliche Grundstücke verwaltet und nutzt (Allmende). Vor allem in Tirol wurden in den 1950er- und 1960er-Jahren beträchtliche, in Gemeindeeigentum stehende Flächen in den Besitz von Agrargemeinschaften überführt. Da diese über hohe Immobilienwerte verfügen und – aus Jagdpachten, dem Betrieb von Liften und Seilbahnen, der Verpachtung von Autobahnraststätten, dem Verkauf von Baugründen etc. – auch außerhalb der Landwirtschaft hohe Erlöse erzielen, sind Agrargemeinschaften Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen den örtlichen Landwirten und der übrigen Bevölkerung. Die Rechtslage erweist sich als kompliziert.

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