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Agrarstatistik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bundesstatistik auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes i.d.F. vom 17.12.2009 (BGBl. I S. 3886), die elf unterschiedliche Einzelstatistiken umfasst, u.a. Erhebungen über Ernte, Bodennutzung, Viehbestände, Strukturen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Geflügel, Wein, Holz etc. Die deutschen amtlichen Agrarstatistiken sind in das agrarstatistische System der EU eingebunden, dienen der Beobachtung der Märkte für landwirtschaftliche Produkte und liefern Entscheidungshilfen für Wirtschaft und Politik. Komponenten der Agrarstatistik sind die in größeren zeitlichen Abständen durchgeführten Landwirtschaftszählungen, die Agrarstrukturerhebungen sowie die i.d.R. mit kürzerer Periodizität durchgeführten Einzelerhebungen, etwa die Erzeugungsstatistiken.
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