Zitierfähige Version
- Revision von Agrarstatistik vom 08.06.2009 - 13:46
- Revision von Agrarstatistik vom 11.09.2009 - 10:43
- Revision von Agrarstatistik vom 03.03.2010 - 09:23
- Revision von Agrarstatistik vom 04.07.2011 - 11:27
- Revision von Agrarstatistik vom 15.01.2013 - 16:32
- Revision von Agrarstatistik vom 28.02.2013 - 16:15
- Revision von Agrarstatistik vom 19.02.2018 - 15:08
Agrarstatistik
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Bundesstatistik auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes i.d.F. vom 17.12.2009 (BGBl. I S. 3886), die elf unterschiedliche Einzelstatistiken umfasst, u.a. Erhebungen über Ernte, Bodennutzung, Viehbestände, Strukturen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Geflügel, Wein, Holz etc. Die deutschen amtlichen Agrarstatistiken sind in das agrarstatistische System der EU eingebunden, dienen der Beobachtung der Märkte für landwirtschaftliche Produkte und liefern Entscheidungshilfen für Wirtschaft und Politik. Komponenten der Agrarstatistik sind die in größeren zeitlichen Abständen durchgeführten Landwirtschaftszählungen, die Agrarstrukturerhebungen sowie die i.d.R. mit kürzerer Periodizität durchgeführten Einzelerhebungen, etwa die Erzeugungsstatistiken.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon