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Revision von Aktiva vom 14.02.2018 - 17:42

Aktiva

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bilanzielles Vermögen; Summe der Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte, Rechnungsabgrenzungsposten und evtl. Korrekturposten eines Unternehmens, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden.

    Gegensatz: Passiva.

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