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Revision von Aktivprozesse vom 19.02.2018 - 16:57

Aktivprozesse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für Rechtsstreitigkeiten, in denen Ansprüche einer Person oder Vermögensmasse gegen andere geltend gemacht werden.

    Gegensatz: Passivprozesse.

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