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Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
seit November 2006 gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zur Stromgrundversorgung vom 26.10.2006 (BGBl. I 2391) m.spät.Änd. Die VO regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 I EnwG zu allgemeinen Preisen mit Elektrizität versorgen.
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