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Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Bezeichnung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre zielt auf jeden Teil der Betriebswirtschaftlehre, der sich mit den übergreifenden Aspekten des unternehmerischen Handelns befasst. So setzt sich die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre aus verschiedenen Sachfunktionslehren wie Produktion, Investition und Finanzierung, Forschung und Entwicklung, Marketing zusammen. Mit ihnen geht die Priorität bestimmter Fragen einher, deren Klärung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oberste Priorität haben. Es sind beispielhaft Fragen zum Standort, der Rechtsform, den Absatzmöglichkeiten und des entsprechenden Marketings, zum Einsatz der Produktionsfaktoren und der betrieblichen Leistungserstellung, als auch die Fragen zur Investition und Finanzierung von grundlegender Bedeutung.

    Die Abgrenzung zu den speziellen Betriebswirtschaftslehren, die sich nur mit den einzelnen Wirtschaftszweigen beschäftigen, ist unscharf.

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